Steuerungen sind für alle automatischen Brandschutzsysteme notwendig!
Sie sind sicherheitsrelevant, denn ohne deren Funktion oder bei Fehlfunktion würde die gesamte Investition einer Brandschutzabschottung null und nichtig sein. Da das Umfeld oftmals sehr komplex ist - Branderkennung, das Zusammenspiel mit anderen Steuerungen, wie z. B. übergeordnete Gebäudeleittechnik, das Freifahren des Schließbereiches bei Förderanlagenabschlüssen - bestehen sehr hohe Anforderungen an solche Steuerungssysteme.
Woher kommt die Forderung nach einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für Feststellanlagen in Deutschland?
(In europäischen Ländern ist es teilweise ähnlich geregelt.)
In den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden von Feuerschutzabschlüssen wird unter dem Kapitel "Nutzungssicherheit" gefordert, dass Abschlüsse, die offen gehalten werden sollen, eine Feststellanlage benötigen. Auszug aus einer Zulassung:
"Der Feuerschutzabschluss darf mit einer Feststellanlage versehen werden. Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen verwendet werden. Nach Auslösung der Feststellanlage darf ein einmal eingeleiteter Schließvorgang nur zum Zwecke des Personenschutzes unterbrochen werden können. Der Schließvorgang muss sich nach Freiwerden des Schließbereichs selbstständig fortsetzen."
Was ist eine Feststellanlage und aus welchen Komponenten besteht sie?
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert wirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen.
Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Auslösevorrichtung + Energieversorgung
Branderkennungs- elemente
Feststellvorrichtung
Handtaster
RZ-7/BMZ-2/NT24 RZ-8
Insgesamt 41 Typen diverser Hersteller
Insgesamt 117 Typen diverser Hersteller
Alle Typen gemäß der "Richtlinien für Feststellanlagen"
Die Stöbich Steuerungen vom Typ RZ haben alle erforderlichen Komponenten und diese sind alle in der Zulassung enthalten.
Die VdS-geprüften Stöbich Steuerungen sind bauaufsichtlich zugelassen. RZ-3/4: Z-6.5-1484, RZ-7: Z-6.5-1990, RZ-8: Z-6.5-1872
Wie kann der Eignungsnachweis für Feststellanlagen erreicht werden?
1. Die Erstprüfung
erfolgt durch ein zertifiziertes Prüfinstitut, wie beispielsweise VdS (Verband der Sachversicherer in Köln) oder Efectis in Frankreich u.a.
Die Prüfnormen bzw. -richtlinien sind zurzeit in einem Umbruch vom nationalen Standard in einen europäischen Standard, so dass nationale, europäische oder eine Kombination von beiden Standards gefordert wird.
Für Rauchschürzen gilt die:
prEN 12101-9 für die Energieversorgung
prEN 12101-10 für die Steuerungseinrichtung.
Für Feuerschutzabschlüsse gelten:
in Deutschland die Richtlinien für die Zulassung von Feststellanlagen (1988),
in Frankreich z. B. die NF S 61-937-4 oder
in Österreich die TR VB B 148.
In einigen Ländern ist bereits die europäische Norm EN 14637 eingeführt (da nicht mandatiert, obliegt es den Ländern, diese Norm zu nutzen oder nicht).
2. Die Produktionskontrolle
wird getrennt zwischen einer werkseigenen Produktionskontrolle nach den Auflagen der Zulassungsbescheide und einer Fremdüberwachung durch eine zertifizierte Prüfstelle, die mindestens zwei mal jährlich den Prozess überprüfen und bewerten muss.
3. Die Abnahmeprüfung
für Rauchschutzzentralen für Feuerschutzabschlüsse muss durch eine autorisierte Fachkraft des Herstellers oder durch Fachkräfte einer benannten Prüfstelle erfolgen. Bei Feststellanlagen für Förderanlagenabschlüsse ist dieses in Deutschland durch einen Sachverständigen des VdS oder eine andere benannte Prüfstelle durchzuführen.
Verwendbarkeitsnachweise
Wie wird dokumentiert, dass die gelieferte und eingebaute Feststellanlage auch den obigen Ansprüchen entspricht?
Solange es noch keine europäische Produktnorm gibt, wird das national geregelt.
In Deutschland sind es die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Die Übereinstimmung mit dieser Zulassung ist durch das Überwachungszeichen "Ü" zu kennzeichnen. In diesen Zulassungen sind die Anwendungsbereiche deutlich herausgestellt, für welche Einsatzbereiche die Feststellanlagen geeignet sind. Aber auch, welche Komponenten angeschlossen werden dürfen, z. B. welche Rauchmelder, welche Haltemagneten und dergleichen.
Auswahlkriterien
nach den Anwendungsbereichen des Zulassungsbescheids
nach der Entscheidung Einzelanlage / Gruppenanlage
Bus-Steuerung / ohne Bus-Steuerung
nach der Forderung Überbrückung eines Stromausfalles
nach den Schnittstellen z. B. Gebäudeleittechnik
nach der Forderung von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen.
Die Steuerungsauswahl führt Sie anhand Ihrer Ziele und Anforderungen zur passenden Steuerung.