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Öffentliche Gebäude

Brandschutz für öffentliche Gebäude




Öffentliche Gebäude sicherer und attraktiver gestalten

Vor allem in Einrichtungen in denen Menschen täglich ein- und ausgehen, sich länger aufhalten oder nur kurz verweilen, ist es besonders wichtig, dass die baulichen Situationen so gegeben sind, dass alle Personen sowie auch Sachwerte schon „vorbeugend“ geschützt werden.
Diese Anforderungen werden durch den Einsatz unserer Systeme erfüllt und bieten für die verschiedenen baulichen Situationen die unterschiedlichsten Lösungen.

Zielsetzung:

  • ein hoher Gestaltungsfreiraum wird gewahrt - Brandschutz, den man nicht sieht!
  • die Nutzungsfreiheit ist sichergestellt
  • kompetente Beratung bis hin zur Abwicklung
  • Lebensdauer und Gewährleistung auf unendliche Zeit herausgeschoben durch
    Wartungsverträge

 

§ 51 - Sonderbauten

Integration brandschutztechnischer Lösungen in der Außen- oder Innenarchitektur für Sonderbauten in Verbindung mit § 51. Im § 51 ist geregelt, dass an Sonderbauten im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach §3 Abs. 1 besondere Anforderungen gestellt werden können. Im § 3 Abs. 1 ist die Einstufung der Gebäude als Sonderbau geregelt. Erleichterungen können gestattet werden.

 

Über 50 Systemlösungen im vorbeugenden Brandschutz


Muster-Beherbergungsstättenverordnung

Anforderungen:

  • Hotel, ohne und mit zusammenhängenden Räumen (Suiten)
  • Jugendherbergen, Pensionen mit mehr als 12 Beherbergungsbetten
  • Speise- und Tagungsräume


Innovationen:

  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP bis 7m x 4,5m
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit Feuerwiderstandsklasse
    bis E120 mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Abschottung
    von Aufzügen und Aufzugsvorräumen, zur Bildung von Brandabschnitten und Verschließen
    von Öffnungen in Brandwänden mit ZiE


Muster-Hochhausrichtlinie

Anforderungen:

  • Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22m
  • Aufzugsvorräume

Innovationen:

  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit Feuerwiderstandsklasse bis E120
    mit ZiE
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Abschottung
    von Aufzügen und Aufzugsvorräumen, zur Bildung von Brandabschnitten
    und Verschließen von Öffnungen in Brandwänden mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE


Muster- Industriebaurichtlinie

Anforderungen:

  • Bilden von Rauchabschnitten alle 1600m²
  • Bilden von Brandabschnitten/Brandbekämpfungsabschnitten alle 40m

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Bildung von
    Brandabschnitten und Verschließen von Öffnungen in Brandwänden mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE


Muster-Krankenhausbaurichtlinie
(Altenpflegeheime, Behinderten-Wohnheime)

Anforderungen:

  • offene Schwesterndienstplätze verschließen in F30
  • Rauchabschnitte alle 30m im Rettungsweg

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP
  • extiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Abschottung
    von Aufzügen und Aufzugsvorräumen, zur Bildung von Brandabschnitten und Verschließen von Öffnungen in Brandwänden mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE


Muster-Schulbaurichtlinie

Anforderungen:

  • Bilden von Rauchabschnitten alle 30m im Rettungsweg
  • Innenecken im 5m-Bereich

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Bildung
    von Brandabschnitten und zum Verschließen von Öffnungen in Brandwänden mit ZiE


Muster-Garagenverordnung

Anforderungen:

  • kleine Garagen bis 100m²
  • mittleren Garagen bis 1000m²
  • Großgaragen über 1000m²
  • Bilden von Rauchabschnitten rauchdicht nach DIN 18095 oder dichtschließend
  • Anforderungen an Bauteilen gem. MBO Gebäudeklasse 5

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP bis 7m x 4,5m


Muster-Verkaufsstättenverordnung

Anforderungen:

  • Verkaufsraumgrundfläche bis zu einer Größe von 800m² bis 2000m² einschließlich
    Ladenstraßen (Mallbereich) gleich Sonderbau
  • Bilden von Rauch- und Brandabschnitten, Verschließen von Wandöffnungen

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Abschottung
    von Aufzügen und Aufzugsvorräumen, zur Bildung von Brandabschnitten und
    Verschließen von Öffnungen in Brandwänden mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE


Muster-Versammlungsstättenverordnung
(Sportstadien, Studios, Theater, Volksbühnen)

Anforderungen:

  • Räume größer als 100m² und/oder mehr als 200 Personen Fassungsvermögen
  • Bilden von Rauch- und Brandabschnitten, Verschließen von Wandöffnungen

Innovationen:

  • Rauchschürzen geprüft nach DIN EN 12101-1 und zugelassen gem. BRL
  • textiler Rauchschutzabschluss nach DIN 18095 mit ABP
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zur Abschottung
    von Aufzügen und Aufzugsvorräumen, zur Bildung von Brandabschnitten und Verschließen
    von Öffnungen in Brandwänden mit Verwendbarkeitsnachweis ZiE


§36 Not wendige Flure (gem. MBO)

Anforderungen:

  • Rettungswege und notwendige Flure müssen brandlastfrei gehalten werden, um eine
    ausreichend lange Rettung gewährleisten zu können

Innovationen:

  • Brandschutzhaube geprüft gem. Untersuchungsbericht MFPA Leipzig
  • textiler Feuerschutzabschluss/Feuerwiderstandsklasse bis E120, EW120 zum Verschließen
    von Kopierer- Wandnischen


Zugelassene Feststellanlagen

Anforderungen:

  • Eignung für Feuerschutz- oder Rauchschutzabschlüsse, die selbstschließend sein müssen

Innovationen:

  • RZ3, RZ8, RZ7 ohne und mit BUS-Technologie



BRL= Bauregelliste, ABP=Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, ZiE= Zustimmung im Einzelfall